Obligatorische Hundeausbildung beim Hundesport Uster!
Das Bundesparlament hat entschieden, den Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und Hundehalter abzuschaffen. Diese Änderung in Bezug auf die Hundeausbildung gilt ab dem 1. Januar 2017. Die kantonale Ausbildungspflicht ist indes von diesem Entscheid nicht tangiert.
Wer einen grossen oder massigen Hund (Hunde der Rassetypenliste l) hält oder erwirbt, muss mit ihm weiterhin die obligatorischen Kurse nach geltendem Zürcher Hundegesetz absolvieren.
Diese Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche Kurse im Einzelfall zu besuchen sind:
Alter des Hundes |
Welpen- |
Junghunde- |
Erziehungs- |
zwischen 8 und 16 Wochen | ja | ja | nein |
zwischen 16 Wochen und |
nein | ja |
ja, ausser die kantonale |
zwischen 18 Monaten und |
nein | nein | ja |
über 8 Jahre | nein | nein | nein |
Hundehalterinnen und Hundehalter, die im Kanton Zürich einen kleinwüchsigen Hund halten oder erwerben, müssen ab dem 1. Januar 2017 keine Kurse mehr besuchen. Auf freiwilliger Basis ist dieser Kursbesuch jedoch auf jeden Fall empfehlenswert und wird von uns weiterhin angeboten.